Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Gilt für Rüstungsunternehmen in Deutschland, die Bundeswehr, Unternehmen mit Genehmigung zur Herstellung oder zum Handel mit Kriegswaffen
Diese Verordnung regelt neu, wer Kriegswaffen durch Deutschland transportieren, einführen oder ausführen darf – ohne jedes Mal eine Einzelgenehmigung beantragen zu müssen. Besonders neu: Kriegswaffen dürfen jetzt auch direkt an staatliche Stellen der Ukraine geliefert werden.
Rüstungsunternehmen und die Bundeswehr können Kriegswaffen unter vereinfachten Bedingungen transportieren und liefern – auch in die Ukraine. Für die allgemeine Bevölkerung ändert sich nichts direkt.
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