Zweite Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)
Gilt für Piloten und Besatzungen, die nach Instrumentenflugregeln den Flughafen Berlin Brandenburg anfliegen oder verlassen, sowie Fluglotsen der Flugsicherung
Diese Verordnung ändert technische Flugverfahren für Instrumentenanflüge und -abflüge am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Es werden bestehende Streckenbezeichnungen umbenannt und einzelne Flughöhen- sowie Kursvorgaben in Anflugverfahren angepasst. Die Änderungen sind rein technischer Natur und richten sich an Piloten und Flugsicherung.
Piloten und Fluglotsen, die den Flughafen Berlin Brandenburg nach Instrumentenflugregeln anfliegen, müssen aktualisierte Streckenbezeichnungen und geänderte Höhen- sowie Kursvorgaben in bestimmten Anflugverfahren beachten. Für Fluggäste oder die breite Öffentlichkeit ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen.
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