Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Gilt für Hersteller und Händler von Gasgeräten und Schutzausrüstungen, Marktüberwachungsbehörden, Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten

Das Gesetz setzt eine EU-Verordnung um, die in Krisensituationen (sogenannte Binnenmarkt-Notfälle) vereinfachte Zulassungsverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen (PSA, z.B. Schutzhelme, Sicherheitswesten) ermöglicht. Außerdem wird die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben neu geregelt.

Was sich ändert

Behörden können in Krisenlagen Gasgeräte und Schutzausrüstungen schneller zulassen; Unternehmen mit 20 bis 50 Beschäftigten müssen unter bestimmten Bedingungen erstmals einen Sicherheitsbeauftragten benennen.

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