Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance
Gilt für Anbieter von Datenvermittlungsdiensten, datenaltruistische Organisationen, öffentliche Stellen von Bund und Ländern sowie Unternehmen, die geschützte Daten aus dem öffentlichen Sektor weiterverwenden
Das Daten-Governance-Gesetz setzt eine EU-Verordnung in deutsches Recht um, die regelt, wie Daten aus öffentlichen Stellen geteilt werden dürfen und wer Datenvermittlungsdienste sowie datenaltruistische Organisationen beaufsichtigt. Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen Aufsichtsbehörde, das Statistische Bundesamt übernimmt die Rolle der Informationsstelle. Unternehmen und Organisationen, die Daten vermitteln oder gemeinnützig Daten sammeln, müssen sich registrieren und Regeln einhalten.
Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen müssen sich bei der Bundesnetzagentur anmelden oder registrieren lassen und unterliegen deren Aufsicht; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro bestraft werden.
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