Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Gilt für Alle Führerscheininhaber, Fahrzeughalter, Kommunen und Behörden im Straßenverkehrsbereich

Dieses Gesetz modernisiert das Straßenverkehrsrecht in mehreren Bereichen: Es führt einen digitalen Führerschein ein, regelt den Einsatz von Videoüberwachung beim Parken, verbietet das gewerbliche Anbieten von 'Punkt-Shopping' (Täuschung über Verkehrssünder) und passt zahlreiche Begriffe und Zuständigkeiten an.

Was sich ändert

Autofahrerinnen und Autofahrer mit einem Führerschein ab 1999 können künftig einen digitalen Führerschein beantragen; wer gewerblich anbietet, Punkte in Flensburg auf andere zu schieben, kann mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld bestraft werden.

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Verkehrsrecht · Digitales & Datenschutz

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