Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen

Gilt für Alle Bürgerinnen und Bürger (bezüglich Organspende-Registrierung); insbesondere potenzielle Lebendspender, Empfänger von Spenderorganen, Ärzte und Transplantationszentren

Das Gesetz ändert die Regeln für Organspenden in Deutschland – sowohl für Spenden nach dem Tod als auch für Lebendspenden. Es führt neue Möglichkeiten wie die sogenannte Überkreuz-Nierenspende ein und stärkt den Schutz lebender Spender durch mehr Beratung und Kontrolle.

Was sich ändert

Menschen, die eine Niere spenden möchten, haben künftig mehr Möglichkeiten – auch anonyme Spenden an unbekannte Empfänger werden unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßiger aufgefordert, ihre Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren.

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Gesundheit & Pflege · Justiz & Verfahren

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