Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Gilt für Opfer der SED-Diktatur, insbesondere Personen, die in der DDR zwangsausgesiedelt wurden oder Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes ausgesetzt waren, sowie deren Angehörige
Diese Verordnung legt fest, welche Ereignisse und Krankheiten als Grundlage für Entschädigungszahlungen an Opfer der SED-Diktatur anerkannt werden. Wer in der DDR zwangsausgesiedelt wurde oder staatlichen Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt war und dadurch psychisch krank wurde, kann Anspruch auf Unterstützung haben.
Betroffene, die durch Zwangsaussiedlung oder Stasi-Zersetzungsmaßnahmen an Depressionen, Posttraumatischen Belastungsstörungen oder ähnlichen psychischen Erkrankungen gelitten haben, erhalten nun eine klare gesetzliche Grundlage für ihre Entschädigungsansprüche – rückwirkend ab dem 1. Juli 2025.
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