Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen)

Gilt für Piloten und Luftfahrtunternehmen, die den Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen nach Instrumentenflugregeln nutzen, sowie zuständige Flugsicherungsdienste

Diese Verordnung ändert die genauen Flugverfahren für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln am Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen starten oder landen. Konkret werden die Vorschriften für Steigflüge nach dem Start angepasst, insbesondere in Bezug auf Mindestflughöhen und Steiggradienten. Die Änderungen betreffen auch den Umgang mit einem militärischen Nachttiefflugsystem in der Region.

Was sich ändert

Die Änderungen betreffen ausschließlich Piloten und Flugsicherungsdienste, die den Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen. Für die allgemeine Bevölkerung ergeben sich keine direkten Auswirkungen.

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