Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026
Gilt für Veranstalter von öffentlichen Public-Viewing-Events im Freien sowie Behörden, die solche Veranstaltungen genehmigen
Diese Verordnung regelt, wie laut Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-WM 2026 der Männer im Freien sein dürfen. Sie legt fest, dass die gleichen Lärmschutzregeln wie für Sportanlagen gelten, und erlaubt unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen bei Ruhezeiten für Live-Übertragungen.
Veranstalter von Public Viewings im Freien müssen die Lärmgrenzen der Sportanlagenlärmschutzverordnung einhalten; Ausnahmen von Ruhezeiten sind nur bei echten Live-Übertragungen von WM-Spielen möglich.
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