Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt

Gilt für Behörden und Stellen, die Verkehrsdaten verwalten oder Verkehrsdienste betreiben (z.B. Straßenbaubehörden, Verkehrsunternehmen, Kommunen); Anbieter von Navigations- und Mobilitätsdiensten; indirekt al

Das Gesetz regelt, wie digitale Verkehrssysteme im Straßenverkehr – zum Beispiel Navigationsdienste, Echtzeitverkehrsinformationen oder Reiseplanungsapps – in Deutschland eingeführt und betrieben werden. Es verpflichtet Behörden und private Stellen, Verkehrsdaten über eine zentrale digitale Plattform (den 'Nationalen Zugangspunkt') kostenlos bereitzustellen. Damit setzt Deutschland EU-Recht um und ersetzt ein älteres Gesetz aus dem Jahr 2013.

Was sich ändert

Behörden, Verkehrsunternehmen und andere Datenpflichtigen müssen ihre Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten künftig strukturiert und kostenlos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich machen. Unternehmen und Entwickler, die Verkehrs-Apps oder Navigationsdienste anbieten, können diese Daten frei und kostenlos nutzen.

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