Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Gilt für Öffentliche Auftraggeber (Behörden, staatliche Stellen), Unternehmen, die öffentliche Aufträge anbieten, sowie Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Diese Verordnung aktualisiert zwei Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge: die allgemeine Vergabeverordnung und die spezielle Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit. Es handelt sich dabei um eine technische Anpassung, bei der ein veralteter Verweis auf eine EU-Bekanntmachung durch einen neueren ersetzt wird.
Behörden und öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nun auf die aktualisierte EU-Bekanntmachung vom 22. Juli 2026 verweisen. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich direkt nichts.
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