Dritte Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung

Gilt für Anbieter und Betreiber von IT-Systemen im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeeinrichtungen)

Diese Verordnung ergänzt technische Vorgaben für die elektronische Patientenakte (ePA). Konkret werden neue Anforderungen festgelegt, wie verschiedene IT-Systeme im Gesundheitswesen – etwa in Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und Pflegeeinrichtungen – miteinander Daten zu Medikamenten austauschen müssen.

Was sich ändert

Hersteller und Betreiber von Praxisverwaltungssystemen, Krankenhausinformationssystemen, Apothekensystemen und Pflegesoftware müssen bis Ende 2026 bzw. Ende September 2027 neue technische Standards für den digitalen Medikationsprozess umsetzen.

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Digitales & Datenschutz · Gesundheit & Pflege

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